Gefährliche Bereiche werden definiert, um deren Risiko einzuschätzen und den Betreiber zu ermutigen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Entzündung brennbarer Gase und Stäube zu verhindern. Zonen- und Divisionsklassifizierungen werden in den ATEX-Richtlinien definiert.
Die Gebietsklassifizierung kann Folgendes umfassen:
Die erste betrifft den freien Warenverkehr. Dies ist die Richtlinie 94/9/EG . Es wurde durch das Dekret 96-1010 in französisches Recht umgesetzt. Sie definiert die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen erfüllen müssen, sowie die Mittel zum Nachweis der Konformität dieser Geräte und Schutzsysteme mit den Normen. Diese Richtlinie sieht auch die Einführung einer ergänzenden Richtlinie zu den Explosionsgefahren im Zusammenhang mit der Verwendung und Installation der Geräte vor.
Der zweite, neuere Aspekt betrifft den Schutz der Arbeitnehmer. Dies ist die Richtlinie 1999/92/EG . Sie legt die Mindestanforderungen fest, die hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern einzuhalten sind, die der Gefahr explosionsfähiger Atmosphären ausgesetzt sein können.
Es fällt unter die Rahmenrichtlinie 89/931/EWG, die die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz betrifft.
Diese neue Richtlinie verpflichtet den Arbeitgeber, das Explosionsrisiko und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Zündquellen, die verwendeten Stoffe, die Prozesse und deren mögliche Wechselwirkungen sowie die Installation der Geräte zu beurteilen als Ausmaß der vorhersehbaren Folgen.
Im Betrieb liegt es in der Verantwortung des Betreibers, dafür zu sorgen, dass keine explosionsfähigen Bedingungen entstehen. Da jedoch die Gefahr besteht, dass diese Ereignisse eintreten, müssen bei elektrischen und nichtelektrischen Produkten Maßnahmen ergriffen werden, um deren Auslösung zu verhindern.
Die Explosionsrisiken müssen global bewertet werden. Besteht das Risiko, muss der Arbeitgeber technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um:
Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet:
Bei der Installation sollten elektrische Geräte möglichst in ungefährlichen Bereichen installiert werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Zone mit der geringsten Gefahr ausgewählt werden (weitere Einzelheiten siehe ATEX-Zonenklassifizierung ).
Alle Geräte und Leitungen elektrischer Verbindungen müssen so ausgelegt, installiert, betrieben und gewartet werden, dass sie nicht zu einer Zündquelle werden.
Elektrische Geräte müssen drei Anforderungen erfüllen:
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