Benzol (C6H6) wurde von der IARC* als Karzinogen der Kategorie 1 (R45 und R49) eingestuft und verursacht wahrscheinlich auch erbliche genetische Veränderungen (R46). Diese organische Verbindung ist bei Einnahme oder Einatmen schädlich für die Atemwege, insbesondere die Lunge (R65), aber auch für die Augen (R36). Bei längerer Exposition durch Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt hat Benzol schwerwiegende gesundheitliche Folgen (R48/23/24/25).
*IARC: Internationale Agentur für Krebsforschung (abhängig von der WHO-Weltgesundheitsorganisation)